·
·
·
·
·
·

Allgemeines

Allgemeines

Empfehlungen für Unternehmer
Beginnen Sie rechtzeitig mit der Weiterbildung, damit am Ende der 5-Jahres-Frist nicht mehrere oder alle Weiterbildungsbausteine auf einmal gebucht werden müssen – und so ein hoher finanzieller und zeitlicher Aufwand in kurzer Zeit auf Sie zukommt!

Kosten sparen

Wenn gleichzeitig die Fahrerlaubnis-Verlängerung und der Weiterbildungsnachweis eingetragen werden, ist nur eine Gebühr fällig (alle 5 Jahre)

Folgen bei Nichtbeachtung

Wer als Unternehmer Fahrten ohne entsprechende Qualifikation anordnet oder zulässt, muss auf ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro gefasst sein.
Fahrern, die ohne die nötige Qualifikation unterwegs sind, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Aushilfsfahrer - Das sollten Sie wissen

Jeder Kraftfahrer, der gewerblich fährt - auch aushilfsweise - und nicht unter der Ausnahmeregelung §1 Absatz 2 fällt, muss die Qualifikation als Berufskraftfahrer nachweisen.

Mit uns als Ihren Bildungspartner möchten wir Ihnen helfen, die Weiterbildung für Ihre Fahrer erfolgreich und sicher abzuwickeln. Gerne kommen wir auch zu Ihnen und bilden Sie direkt in Ihrem Unternehmen weiter.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Weiterbildung kompakt an einem Stück (5 Tage) oder jährlich ein Modul (1 Tag) durchzuführen. Bitte achten Sie darauf, dass die Weiterbildung nicht in der Ruhezeit Ihrer Fahrer liegen darf.
Planen Sie daher bereits jetzt.

Da wir als zertifizierter Bildungsträger tätig sind, entstehen für Sie auch keine wesentlichen Kosten, da derzeit Fördergelder der EU bzw. der Arbeitsagenturen zur Verfügung stehen.

Hier einige Möglichkeiten der Förderung als PDF Datei.

Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Beispiele

Fritz Maier ist Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse D. Die Fahrerlaubnis wurde am 15. April 2005 bis 15. April 2010 verlängert. Da die Fahrerlaubnis bereits vor Inkrafttreten des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) erteilt war, müsste Maier die Teilnahme an der Weiterbildung zum ersten Mal am 10.09.2013 nachweisen. Weil die Verlängerung seines Führerscheins nach § 24 FeV (Gesundheitsprüfung) zum 15.04.2015 ansteht, müsste sein Führerschein innerhalb von fünf Jahren zu unterschiedlichen Terminen verlängert werden. Zur Vermeidung bürokratischer Doppelbelastungen lässt es das Gesetz in solchen Fällen zu, die Fünfjahresfrist auf bis zu sieben Jahre zu verlängern. So können die Termine angeglichen werden. Maier müsste also die Weiterbildung erst am 15.04.2015 nachweisen. Damit die Teilnahme an der Weiterbildung aber nicht zu weit hinausgeschoben werden kann, ist nach § 5 BKrFQG am 10.09.2015 definitiv Schluss.

Andersherum geht’s auch
Wie das folgende Beispiel zeigt, kann die Angleichung der Termine auch dadurch erfolgen, dass der Fahrer seine Weiterbildung nach dem Stichtag 10.09.2008 bereits bei der ersten Verlängerung der Fahrerlaubnis nach § 24 FeV (Gesundheitsprüfung) nachweist: Karl Schulze (Name frei erfunden) ist Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse D. Sie wurde am 18.06.2007 um fünf Jahre bis zum 18.06.2012 verlängert. Legt Karl Schulze bei dieser Verlängerung den Nachweis der fünftägigen Weiterbildung vor, wird in seinem Führerschein auch in Spalte 12 die Gültigkeit der Grundqualifikation bis zum 18.06.2017 eingetragen.

Für Newcomer?

Auch hierzu ein Beispiel:
Otto Müller (Name frei erfunden) ist Mitglied der freiwilligen Feuerwehr. Er soll als Maschinist eingesetzt werden. Deshalb erwirbt er am 20.11.2009 die Fahrerlaubnis Klasse C, deren Gültigkeit bis zum 20.11. 2014 befristet ist. Otto wird am 20.11.2010 arbeitslos. Er sucht eine Stelle als Kraftfahrer. Deshalb nimmt er an einem Lehrgang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation teil. Er besteht die Prüfung am 15.03.2011. Er muss einen neuen Führerschein beantragen, in dem als Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis in Spalte 11 der 20.11.2014 und als Ablauf der Gültigkeit der Grundqualifikation in Spalte 12 der 15.03.2016 eingetragen wird. Otto müsste also seine erste Weiterbildung am 15.03. 2016 nachweisen. Zur Angleichung der Gültigkeit kann er am 20.11.2014 bereits den Nachweis der Weiterbildung vorlegen, so dass die beiden Termine angeglichen werden können.
Wäre Otto erst im Mai 2012 arbeitslos geworden und hätte er deshalb die Grundqualifikation im September 2012 erworben, wäre diese bis September 2017 gültig gewesen. Der Gesetzgeber räumt Otto die Möglichkeit ein, die Weiterbildung erst im November 2019 nachzuweisen, um so die Gültigkeit der Grundqualifikation und die der Fahrerlaubnis anzugleichen. Wie er aber im Januar 2018 bei einer Verkehrskontrolle den Beamten erklären soll, warum er berechtigt ist, nach Ablauf der Gültigkeit der Grundqualifikation den Lkw zu fahren, ist im Gesetz nicht geregelt. Ganz spannend wäre es natürlich, wenn er die Erklärung einem Beamten in Spanien, Frankreich oder einem anderen EU-Staat geben müsste.

Hoffmann's Fahrschule & Transport GmbH

Bäckerzeile 3, 83512 Wasserburg am Inn

Hoffmann's Fahrschule I Einzelfahrschule

Bäckerzeile 3, 83512 Wasserburg

Telefon: 08071 - 921074 · Facebook: Hoffmanns Fahrschule
Impressum · © Hoffmann's Fahrschule & Transport GmbH 2011