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Die Berufskraftfahrer-Fahrschule

Alle Infos zum BKrFQG für Einsteiger, Fahrer und Unternehmer

Nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Berufskraftfahrer neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Und zwar durch eine Grundqualifikation bei Neueinsteigern und  durch eine regelmäßige Weiterbildung, die auch für erfahrene Berufskraftfahrer vorgeschrieben ist.

Ziele sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.

Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Zu den möglichen Ausnahmen finden Sie alle Informationen unter "Begriffe BKrFQG"

Für Unternehmer besonders interessant: Das Bundesamt für Güterverkehr fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Kraftfahrer mit bis zu 70%!

Wir beraten Sie gerne, damit Sie auch die restlichen 30% nicht selber zahlen müssen. Sprechen Sie mit uns.

 

 

 

 

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie einfach an. Wir beraten Sie gerne.

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